Rahmenvertrag für Cloud Services - Software as a Service (SaaS)

Kernpunkte und Vorlagen

In Zusammenarbeit mit
Logos swissICT und Swico auf dem grauen Background
Cloud SaaS Rahmenvertrag: Kernpunkte
  • Schweizweit anerkannte, branchenübliche Vertragsbestimmungen – zusammengestellt und überprüft von den Verbänden Swico und swissICT
  • Möglichkeit, die spezifischen Leistungen und Vergütungen als Anhang hochzuladen
Dieser Cloud SaaS Rahmenvertrag ist geeignet, wenn …

… Sie Ihrem Kunden Ihre cloudbasierte Software über das Internet zur Verfügung stellen

… Sie cloudbasierte Dienste für Ihr Unternehmen brauchen, auf die Sie flexibel zugreifen, und die Sie skalieren können

… Sie einen fairen und branchenüblichen vertraglichen Rahmen benötigen, um Ihre Geschäftsbeziehung zu regeln

Was ist ein Cloud SaaS Rahmenvertrag?

Der Rahmenvertrag regelt die Rahmenbedingungen der Erbringung von Cloud Services, wobei die spezifischen Leistungen und Vergütungen im Anhang konkretisiert werden.

Software as a Service (SaaS) ist eine typische Art des Cloud Computing (vgl. auch Infrastructure as a Service (IaaS). Aufgrund der Diversität verfügbarer Cloud-Leistungen ist es im beidseitigen Interesse der Vertragspartner, dass die jeweils geschuldeten Leistungen exakt beschrieben werden. Unter dem Software as a Service (SaaS) Vertrag wird Software (Funktionalität) für eine befristete Zeit über das Internet bereitgestellt. Es ist das populärste und älteste Angebot unter den XaaS-Diensten. Der Provider ist Eigentümer und Inhaber der Rechte an der SaaS-Software oder zum Betrieb der SaaS-Software in der Cloud berechtigt. Er bietet die SaaS-Software samt der zu deren Betrieb notwendigen Basissoftware zur Nutzung des Kunden über ein Datennetz an. Die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden erfolgt über Fernzugriff mit mobilen oder festen Endgeräten des Kunden. Die SaaS-Software wird nicht auf den (End-)Geräten des Kunden installiert.

Dieser letzte Aspekt unterscheidet den Cloud SaaS Vertrag von einem Software-Lizenzvertrag: Im Gegensatz zu einem Software-Lizenzvertrag  legt der SaaS-Kunde die Software nicht auf einem Computer ab bzw. kopiert sie überhaupt nicht. Wenn der Kunde eine Kopie auf einem Computer ablegt – wobei es sich um On-Premise-Software handelt -, muss der Vertrag eine urheberrechtliche Lizenz enthalten. Bei einem SaaS-Geschäft wird die Software auf den Servern des Providers (oder seiner Hosting-Provider ) gehostet, und der Kunde greift lediglich darauf zu. Da es keine Kopien gibt, braucht der Kunde keine urheberrechtliche Lizenz. Vielmehr benötigt er eine einfache Erlaubnis oder einen Zugang, die ihm für eine entsprechende Abonnementsgebühr gewährt wird. Mit anderen Worten: Bei einem SaaS-Geschäft erhält der Kunde einen Service, keine Software.

Ausserdem sehen SaaS-Verträge in der Regel Pflegeleistungen vor, d.h. es müssen Service Levels vereinbart werden (in der Regel in einem Service Level Agreement). Der Anbieter hostet die Software und muss das System am Laufen halten. SaaS-Verträge brauchen dafür keine Bestimmungen über Updates und Upgrades: Der Anbieter hostet die Software, so dass er alle Überarbeitungen standardmässig vornimmt.

Im Vergleich zu einer IaaS-Vertrag, der nur die Bereitstellung der IT-Infrastruktur (Server, Netzwerke, Datenspeicherung) vorsieht, regelt der SaaS-Vertrag die Übergabe der Software bzw. die Nutzung der fertigen Anwendung (die auch die IaaS-Dienste umfasst).

In der Praxis enthält oder verweist der SaaS-Vertrag oft auf andere Dokumente (Preislisten, Spezifikationen, Angebote usw.) oder Vereinbarungen. Beispielsweise wird die Datenverarbeitung in der Regel in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

Alle unseren Vertragsvorlagen wurden von renommierten Schweizer Anwälten geprüft und validiert. Sie werden entsprechend der Rechtspraxis ständig aktualisiert.
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