… Sie für eine Website Datenschutzbestimmungen einführen möchten, die vollständig mit dem neuen Datenschutzrecht übereinstimmen
… Sie eine Website betreiben und sicherstellen müssen, dass betroffene Personen über die Bearbeitung von Personendaten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen informiert werden
Mit einer Datenschutzerklärung veröffentlicht ein Unternehmen eine Erklärung auf seiner Website, in der dargelegt wird, wie es Personendaten erfasst, nutzt, verarbeitet und verwaltet.
Die betroffenen Personen akzeptieren allgemein die Bedingungen der Datenschutzerklärung, indem sie den Besuch oder die Nutzung der Website fortführen. Die Information über die Verwendung ihrer Daten schafft nicht nur ein sichereres und transparenteres Online-Umfeld, sondern ist auch eine der wichtigsten rechtlichen Anforderungen des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und – ganz wichtig – der allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Die DSGVO erlegt Unternehmen überall – einschliesslich in der Schweiz – Pflichten auf, solange sie auf Daten in Verbindung mit Personen innerhalb der EU abzielen oder solche erheben. Gemäss der DSGVO umfasst der Begriff “persönliche Daten” jede Informationen in Verbindung mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person (zum Beispiel Name, Ortsangaben, kulturelle Identität). Obwohl der Text der DSGVO weitreichend ist, bietet er wenig Erklärungen, wenn es um genaue Angaben geht, was die Einhaltung dieser Regelung zu einer Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen macht.
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