… Sie in Ihrem Unternehmen eine Software (beispielsweise für die Lohnbuchhaltung) verwenden wollen, die von einem anderen Unternehmen entwickelt wurde
… Sie Eigentümer oder Inhaber der Rechte an einer Software sind, die Sie einem Kunden gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stellen möchten
… Sie einen fairen und branchenüblichen vertraglichen Rahmen benötigen, um Ihre Geschäftsbeziehung zu regeln
Der Software-Lizenzvertrag ist auf die Einräumung von Rechten zum Gebrauch grosser Applikationspakete während längerer Dauer, gegen die Entrichtung einmaliger oder periodischer Benützungsgebühren, ausgelegt. Die lizenzierte Software besteht in der Regel aus standardisierten Programm-Modulen, welche sich für die Anwendung durch Kunden einer Branche oder auf einem bestimmten Anwendungsgebiet eignen. Die Programme können unter einem IT-Werkvertrag oder im Auftragsverhältnis unter einem IT-Dienstleistungsvertrag den besonderen Bedürfnissen des Kunden angepasst werden. Wartung und Pflege der lizenzierten Software kann der Lizenzgeber unter einem Software-Pflegevertrag anbieten. Die Rechte an der Software gehören dem Lizenzgeber oder sind dem Lizenzgeber vom Rechtsinhaber zur Vergebung von Lizenzen gemäss diesem Vertrag eingeräumt worden.
Im Gegensatz zu einem SaaS-Cloud-Service-Vertrag, legt der Lizenznehmer (Kunde) in der Regel die Software auf einem Computer ab bzw. muss er sie kopieren. Bei einem SaaS-Geschäft wird die Software auf den Servern des Providers gehostet und der Kunde greift lediglich darauf zu. Weil der Kunde eine Kopie auf einem Computer ablegt – wenn es sich um On-Premise-Software handelt -, muss der Vertrag eine urheberrechtliche Lizenz enthalten.
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