… mit der Erbringung von Dienstleistungen eine Verarbeitung von Personendaten einhergeht (zum Beispiel, Webtracking, elektronische Zeiterfassung, Cloud Computing, usw.)
… Sie Dienstleister sind und Ihr Service erfordert, dass Sie persönliche Daten Ihres Kunden, dessen Mitarbeitenden oder Klienten verarbeiten
… Sie als Kunde Leistungen in Auftrag gegeben haben, welche die Verarbeitung von Daten voraussetzen (zum Beispiel, Auslagerung der Gehaltsabrechnung)
… Sie einen fairen und branchenüblichen vertraglichen Rahmen benötigen, um Ihre Geschäftsbeziehung zu regeln
Die vorliegende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (“AVV“) bezieht sich – immer in Referenz zum eigentlichen Vertrag – auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das bedeutet die AVV ist nie als einzelnes Vertragselement anzuwenden, sondern ergänzt einen originären Vertrag um die Komponente Auftragsdatenverarbeitung.
Die Parteien haben eine oder mehrere Vereinbarungen im Sinne eines Vertrages geschlossen, in denen der Auftragnehmer als Leistungserbringer gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden auftritt.
Die Erbringung dieser Dienstleistungen durch den Auftragnehmer kann als Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzrechts qualifiziert werden. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit als Auftragsverarbeiter oder Unter-Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden (“Daten“) unter Beachtung der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze verarbeitet, ergänzt die AVV den eigentlichen Vertrag und konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zum Datenschutz, insbesondere in Bezug auf die zwingenden Vorgaben aus der EU-DSGVO. Die AVV regelt alle Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Datenverarbeitenden sowie die einzuhaltenden Grundsätze der Datensicherheit, Vertraulichkeit und des Datenschutzes auf der Basis der aktuellen Ausgabe der EU-DSGVO.
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) dient als Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden oder gleichzeitig abzuschliessenden Vertrag zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden. Die AVV ergänzt den Vertrag mit den Bestimmungen über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des anwendbaren Datenschutzgesetzes (Schweizer DSG und/oder EU-DSGVO).
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