… die Aktionäre einer Gesellschaft ein oder mehrere neue Mitglieder in den Verwaltungsrat wählen wollen
… alle Aktionäre an den Wahlen teilnehmen bzw. sich vertreten lassen
… Sie ein formell korrektes Protokoll als Beleg für die Eintragung der neuen Mitglieder ins Handelsregister brauchen
Die Wahl neuer Mitglieder in den Verwaltungsrat erfordert einen formellen Beschluss der Generalversammlung.
Wenn sie gewählt werden, müssen die neuen Mitglieder in das Handelsregister des Kantons eingetragen werden, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Eintragung eines neuen Mitglieds ist ein administrativ aufwendiger und fehleranfälliger Prozess.
Die Anmeldung muss nicht nur genaue persönliche und berufliche Angaben über die neu gewählten Mitglieder enthalten, sondern auch das Protokoll der Wahl durch die Generalversammlung, eine Wahlannahmeerklärung, eine beglaubigte Unterschrift und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.
Einladung für eine ausserordentliche Generalversammlung
Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder: Wahlannahmeerklärung
Statuten der Aktiengesellschaft (Standard Version)
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