… Ihre Aktionäre soeben ein oder mehrere neue Verwaltungsratsmitglieder mit einem entsprechenden Protokoll der Generalversammlung gewählt haben
… das/die neue(n) Verwaltungsratsmitglied(er) ein Dokument unterzeichnen muss, das die Annahme der Wahl bestätigt
… Sie das/die neue(n) Verwaltungsratsmitglied(er) schnell und formell korrekt beim Handelsregister mit einer entsprechenden Anmeldung anmelden müssen
Wenn neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt werden, müssen sie in das Handelsregister des Kantons eingetragen werden, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Die Eintragung eines neuen Mitglieds ist ein administrativ aufwendiger und fehleranfälliger Prozess. Die Anmeldung muss nicht nur genaue persönliche und berufliche Angaben über die neu gewählten Mitglieder enthalten, sondern auch das Protokoll der Wahl durch die Generalversammlung, diese Wahlannahmeerklärung, eine beglaubigte Unterschrift und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.
Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder: Protokoll der Generalversammlung
Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder: Anmeldung beim Handelsregister
Zession von Namenaktien: Beschluss des Verwaltungsrats
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