… Sie sich von Mitarbeitenden im unbefristeten Arbeitsverhältnis für den nächsten Kündigungstermin trennen möchten oder müssen
Die ordentliche Kündigung beschreibt den Normalfall, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Im Gegensatz zu einer ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort – sondern erst nach einer Frist. Diese ist im Gesetz geregelt – wenn nicht im Arbeitsvertrag vereinbart.
Aus Beweisgründen ist es unerlässlich, die Kündigung schriftlich auszusprechen. Begründet muss sie jedoch nur, wenn der Mitarbeitende dies verlangt. Eine Kündigung gilt allerdings als missbräuchlich, wenn sie aus bestimmten, dem guten Glauben zuwiderlaufenden Gründen erfolgt, wie zum Beispiel religiöse Überzeugungen oder das Geschlecht des Mitarbeitenden. In diesem Fall hat der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Schadenersatz von bis zu 6 Monatslöhnen zu zahlen. Darüber hinaus gilt die Kündigung, die während bestimmter Ereignisse (zum Beispiel Krankheit eines Mitarbeitenden) – sog. Sperrfristen – ausgesprochen wird, als nichtig.
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