… Sie und ein oder eine Mitarbeitende(r) sich geeinigt haben, das Arbeitsverhältnis frühzeitig (ohne Einhaltung von Fristen) zu beenden
… Sie die Risiken der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Absicherung vertraglich festhalten möchten (zum Beispiel Krankheit)
… Sie bereit sind, für die frühzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewisse Zugeständnisse zu Gunsten des Mitarbeitenden einzugehen (zum Beispiel Freistellung der Arbeitspflicht)
Die Aufhebungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einer Arbeitgebering und ihren Mitarbeitenden über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Aufhebungsvereinbarung stellt ein Vergleich dar, in dem die Parteien sich gegenseitig von ihren arbeitsrechtlichen Ansprüchen im Gegenzug zu bestimmten Leistungen oder Verzichten freistellen.
Während eine Kündigung einseitig erfolgt (oft durch den Arbeitgeber), setzt die Aufhebungsvereinbarung das Einverständnis beider Parteien voraus. Besteht Einverständnis, sind weder Kündigungs- noch Sperrfristen einzuhalten. Im Falle einer nachträglichen Klage muss allerdings ersichtlich sein, dass die Aufhebungsvereinbarung im gegenseitigen Interesse und nicht im einseitigen Interesse des Arbeitgebers liegt. Es ist sinnvoll, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Beendigung, insbesondere in Bezug auf den Lohn, in der Vereinbarung genau zu regeln.
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