… eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die jährliche (ordentliche) Gesellschafterversammlung einberuft
… ein oder mehrere Gesellschafter nicht persönlich teilnehmen können, sich aber durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen möchten
… Sie oder Ihr Unternehmen Stammanteile einer Gesellschaft besitzen und sich auf der Gesellschafterversammlung vertreten lassen wollen
Mindestens einmal im Jahr müssen die Gesellschafter von Schweizer GmbH’s innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres zusammenkommen, vor allem um die Jahresrechnung und die Ergebnisse zu genehmigen, die Geschäftsführung und die Revisionsstelle zu wählen sowie die Entschädigung der Geschäftsführung festzusetzen. Die Gesellschafter versammeln sich jährlich zu einer (ordentlichen) Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter müssen nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen und können einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, die in ihrem Namen bei der Gesellschafterversammlung abstimmen wird. In diesem Fall muss das entsprechende Dokument, die Vollmacht, eindeutig angeben, wer der Bevollmächtigte bzw. wer der Gesellschafter ist, und die erforderlichen Anweisungen für die Abstimmung enthalten. Es ist zu beachten, dass die Statuten die Vertretung von Gesellschafter auf Bevollmächtigte beschränken können, die ebenfalls Gesellschafter sein müssen.
Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung (GmbH)
Protokoll der ordentlichen Universalversammlung (GmbH)
Zirkularbeschluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung (GmbH)
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