… der Verwaltungsrat die jährliche ordentliche Generalversammlung einberuft
… Sie Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Form- und Inhaltsvorschriften möchten
Mindestens einmal im Jahr müssen die Aktionäre von Schweizer Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres zusammenkommen, vor allem um die Jahresrechnung und die Ergebnisse zu genehmigen.
Die Aktionäre versammeln sich jährlich zu einer (ordentlichen) Generalversammlung. Als höchste Exekutivorgan der Gesellschaft ist der Verwaltungsrat dafür zuständig, die Generalversammlung vorzubereiten und einzuberufen. Dies erfolgt durch einen entsprechenden Beschluss, der in Form dieses Protokolls festgehalten wird.
Zirkularbeschluss des Verwaltungsrats
Zession von Namenaktien: Beschluss des Verwaltungsrats
Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder: Protokoll der Generalversammlung
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