… eine Gesellschaft eine ausserordentliche Generalversammlung für einen oder mehrere Beschlüsse einberufen muss
… ein oder mehrere Aktionäre nicht teilnehmen können, sich aber vertreten lassen möchten
Im Gegensatz zur jährlichen oder ordentlichen Generalversammlung, die innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt, findet eine ausserordentliche Generalversammlung während des Geschäftsjahres statt und ist nicht obligatorisch.
Sie wird nur dann einberufen, wenn eine Gesellschaft die Zustimmung ihrer Aktionäre zu einem oder mehreren spezifischen Punkten benötigt, wie zum Beispiel bei einer Sitzverlegung oder der Ausgabe neuer Aktien.
Die Aktionäre müssen nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen und können einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, die in ihrem Namen bei der Generalversammlung abstimmen wird. In diesem Fall muss das entsprechende Dokument, die Vollmacht, eindeutig angeben, wer der Bevollmächtigte bzw. wer der Aktionär ist, und die erforderlichen Anweisungen für die Abstimmung enthalten.
Es ist zu beachten, dass die Statuten die Vertretung von Aktionären auf Bevollmächtigte beschränken können, die ebenfalls Aktionäre sein müssen.
Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung
Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder: Anmeldung beim Handelsregister
Erstellen Sie ab heute clevere Verträge
Entdecken Sie unsere Vertragsbibliothek mit über 230 intelligenten Vorlagen auf Deutsch, Englisch und Französisch