Nachtrag zum Arbeitsvertrag: Zusatzvereinbarung für mobiles Arbeiten

Kernpunkte und Vorlagen

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Vereinbarung über mobiles Arbeiten: Kernpunkte
  • Möglichkeit die mobile Arbeit vorübergehend oder für unbeschränkte Dauer zu gestatten
  • Festlegung, ob die Mitarbeitenden die mobile Arbeit ganz Remote (auch von unterwegs) oder von zu Hause aus leisten
  • Organisation der mobilen Arbeit, einschl. wann bzw. wie oft die Mitarbeitenden mobil arbeiten dürfen
  • Zusätzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen und Massnahmen, um sicherzustellen, dass arbeitsbezogene Informationen geschützt sind
  • Einzelheiten zum Arbeitsmaterial (zum Beispiel ein Laptop)
  • Falls gewünscht, Modalitäten der Entschädigung von Auslagen, die durch die mobile Arbeit entstehen
Die Vereinbarung über mobiles Arbeiten ist geeignet, wenn …

… Sie Flexibilität in der Arbeitsorganisation sowie in der Nutzung der Büroflächen benötigen (Arbeitsplatzverfügbarkeit, unvorhergesehene Ereignisse, usw.)

… Ihre Mitarbeitenden ganz oder zum Teil auswärts arbeiten möchten

… Sie sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende auch unterwegs oder zu Hause ihre Aufgaben erfüllen und wichtige Geschäftsinformationen vertraulich behandeln

Was ist eine Vereinbarung über mobiles Arbeiten?

Diese Zusatzvereinbarung für mobiles Arbeiten ist ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag und ergänzt diesen mit den entsprechenden Bestimmungen. Auch möglich ist, dass Bestimmungen über mobiles Arbeiten im Unternehmen bereits bestehen und mittels der Zusatzvereinbarung ergänzt bzw. geändert werden.

Das Arbeiten ausserhalb der Büroräume der Arbeitgeberin ist beliebt und ist bereits bei vielen Arbeitsorganisationen verbreitet. Im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung vereinbaren die Arbeitgeberin und ihre Mitarbeitenden die Bedingungen und Modalitäten der mobilen Arbeit.

Die Mitarbeitenden können ihre Arbeit teilweise oder vollständig von zu Hause aus (Homeoffice) oder ganz remote (zum Beispiel, von unterwegs aus oder in einem Co-Working Space) erledigen. Es ist darauf zu achten, dass arbeitsbezogene Informationen auch während der Arbeit ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten weiterhin vertraulich behandelt werden sowie dass die Arbeitsqualität gewährleistet ist. Die diesbezüglichen Pflichten der Mitarbeitenden sind somit sorgfältig zu definieren.

Sofer das mobile Arbeiten auf Wunsch der Mitarbeitenden erfolgt, obwohl sie über einen Arbeitsplatz bei der Arbeitgeberin verfügen, sind die Mehrkosten, die durch diese entstehen (zum Beispiel Kosten eines Laptops, eines Headsets, einer Internetverbindung oder solche für den Strom) von den Mitarbeitenden grundsätzlich selbst zu übernehmen. Die Arbeitgeberin muss die anfallenden Kosten nur zwingend kompensieren, wenn sie den Mitarbeitenden keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Für den Fall, dass die Arbeitgeberin die entstehenden Kosten übernimmt, ist zu regeln, wie die Mitarbeitenden entschädigt werden. In der Praxis wird dabei oft ein monatlicher Pauschalbetrag ausgezahlt.

Alle unseren Vertragsvorlagen wurden von renommierten Schweizer Anwälten geprüft und validiert. Sie werden entsprechend der Rechtspraxis ständig aktualisiert.
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