… Sie ein Darlehen gewährt haben und der Darlehensnehmer Ihnen das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten als Sicherheit für die Rückzahlung überträgt
… der Darlehensnehmer die als Sicherheit genutzten Vermögenswerte in seinem Betrieb verwenden muss und sie in seinem Besitz behält
… Sie ein Darlehen aufgenommen haben und dem Darlehensgeber das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten übertragen müssen, um die Rückzahlung zu sichern
Im Rahmen dieser Sicherungsübereignungsvertrag überträgt ein Darlehensnehmer das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten an einen Darlehensgeber, um ein Darlehen zu sichern, wobei er den Besitz an den Vermögenswerten behält.
Im Gegensatz zu einem traditionellen Pfand gibt es keine Übertragung des Besitzes der Vermögenswerte. Der Darlehensnehmer kann sie daher weiterhin verwenden, weshalb diese Form der Garantie in der Praxis weit verbreitet ist.
Da jedoch das Risiko besteht, die Rechte anderer Gläubiger zu gefährden, muss es dafür einen guten Grund geben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Maschinen oder Produktionswerkzeuge als Sicherheit genutzt werden, die für die Geschäfte des Darlehensnehmers benötigt werden. Die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte bleiben bis zur vollständigen Rückzahlung Eigentum des Darlehensgebers.
Wenn der Darlehensnehmer mit den Zahlungen im Rahmen des Darlehens in Verzug ist (zum Beispiel hat er die Zinsen bei Fälligkeit nicht gezahlt), kann der Darlehensgeber den Darlehensnehmer zwingen, die Vermögenswerte auszuhändigen und sie anschliessend verwerten, meist durch einen privaten Verkauf. Der Verkaufserlös wird dann mit den vom Darlehensnehmer geschuldeten Beträgen verrechnet. Dies ermöglicht es dem Darlehensgeber, seine Verluste (zumindest teilweise) zu decken, und dient dazu, das Kreditrisiko des Darlehensnehmers zu mindern.
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