… Sie Eigentümer von Geschäftsräumen sind und diese an eine Person oder ein Unternehmen für den Betrieb eines Geschäfts (Laden, Restaurant usw.) vermieten möchten
… Sie ein Geschäft (Laden, Restaurant usw.) betreiben und Geschäftsräume mieten möchten
Im Rahmen dieses Mietvertrags stellt der Eigentümer (Vermieter) einer Organisation oder Person (Mieter) Geschäftsräume zur Verfügung, in denen diese ein Geschäft betreibt.
Der Mieter zahlt dem Vermieter Miete für die Nutzung der Geschäftsräume. Der Mietzins kann ein fester Betrag, ein Prozentsatz des Umsatzes des Mieters oder eine Kombination aus beidem sein (umsatzabhängige Miete mit garantiertem Mindestbetrag). Je nach Dauer des Mietverhältnisses kann der Vermieter vorsehen, dass der Mietzins der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise folgt (indexierter Mietzins) oder dass er jedes Jahr um einen im Vertrag festgelegten Betrag steigt (gestaffelter Mietzins).
Neben der Miete hat der Mieter Nebenkosten zu zahlen, die im Wesentlichen alle Kosten umfassen, die mit der individuellen Nutzung des Mietobjekts (Heizung, Wasser, Verwaltungskosten usw.) und mit den Gemeinschaftsflächen (Eingänge, Aufzüge, Zugangsrampen usw.) zusammenhängen.
Es liegt im Interesse des Vermieters und des Mieters, dass das Besucheraufkommen in den Verkaufsflächen so hoch wie möglich ist. As diesem Grund sieht der Mietvertrag sehr oft vor, dass der Mieter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, sein Geschäft während der vereinbarten Öffnungszeiten zu betreiben.
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