… ein Unternehmen ein Geschäftskonzept, eine Software, eine App oder sonstiges geistiges Eigentum eines anderen Unternehmens nutzen will
… Sie das Marketing für das geistige Eigentum oder die Herstellung des Produkts für ein anderes Unternehmen übernehmen
Im Rahmen eines Lizenzvertrags gewährt der Eigentümer von geistigem Eigentum (Lizenzgeber) einer anderen Partei (Lizenznehmer) das Recht, sein Eigentum gegen eine Vergütung gewerblich zu nutzen (Lizenzentgelt oder Lizenzgebühr).
Der Lizenzgeber behält das Eigentumsrecht, und die Lizenz überträgt nur das Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums innerhalb des vereinbarten Umfangs.
Die häufigsten Arten von lizenziertem geistigem Eigentum umfassen Marken, digitale Güter wie Apps oder Software, Urheberrechte, Erfindungen oder Patente. Die Lizenz kann weltweit gelten oder auf ein vertraglich festgelegtes Gebiet beschränkt sein. Sie kann ausschliesslich dem Lizenznehmer (exklusiv) oder anderen interessierten Parteien (nicht-exklusiv) gewährt werden. Wenn sie exklusiv ist, sichert der Lizenznehmer in der Regel zu, und erhält Anreize, sein Bestes zu tun, um die vom lizenzierten Eigentum abgeleiteten Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten.
Wenn andere Parteien auf das lizenzierte Eigentum zugreifen können, verliert es an Wert. Daher haben beide Parteien ein Interesse daran, alle mit der Lizenz verbundenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Lizenzvertrag für Lizenzgeber
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