… Sie die von Ihnen gemieteten Geschäftsräume (oder einen Teil davon) vorübergehend nicht nutzen und einen Untermieter gefunden haben
… Sie noch Platz in Ihrem Büroraum haben und einen Untermieter gefunden haben, der den Platz braucht und einen Teil der Miete bezahlt
Im Rahmen eines Untermietvertrags räumt der Mieter von Geschäftsräumen einem Untermieter das Recht ein, die gemieteten Räumlichkeiten oder einen Teil davon gegen eine Miete zu nutzen, in der Regel für eine bestimmte Zeit.
Es ist weit verbreitet für eine Vielzahl von Geschäftsräumen, von Industriehallen bis hin zu Büroräumen. Der Hauptmieter kann die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten optimieren, wenn er sie vorübergehend nicht nutzt oder wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Situation ein freier Raum zur Verfügung steht.
Der Vermieter kann im Allgemeinen die Untervermietung des Mietobjekts nicht verbieten, es sei denn, er hat gute Gründe dafür. In der Praxis könnte dies der Fall sein, wenn zum Beispiel der Untermieter die Räumlichkeiten anders nutzt oder der Mieter eine wesentlich höhere Miete verlangt als im Hauptmietvertrag vereinbart. Darüber hinaus haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die sich aus der Untervermietung ergeben.
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