… Ihre Aktionäre ein oder mehrere neue Mitglieder in den Verwaltungsrat wählen wollen
… Sie sicherstellen müssen, dass das Protokoll der Wahl formell korrekt ist
Die Wahl neuer Mitglieder in den Verwaltungsrat erfordert einen formellen Beschluss der Generalversammlung.
Wenn sie gewählt werden, müssen die neuen Mitglieder in das Handelsregister des Kantons eingetragen werden, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Eintragung eines neuen Mitglieds ist ein administrativ aufwendiger und fehleranfälliger Prozess.
Die Anmeldung muss nicht nur genaue persönliche und berufliche Angaben über die neu gewählten Mitglieder enthalten, sondern auch das Protokoll der Wahl durch die Generalversammlung, eine Wahlannahmeerklärung, eine beglaubigte Unterschrift und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.
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