… der Mieter von Geschäftsräumlichkeiten sie aufgrund der COVID-19- behördlich festgelegten Massnahmen vorübergehend schliessen musste
… der Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten Mieter hat, die wegen der Betriebsschliessung in Zahlungsschwierigkeiten für die Mietzinse geraten sind
… der Vermieter und der Mieter von Geschäftsräumlichkeiten sich über einen Teilerlass der Mietzinse geeinigt haben und ihre Vereinbarungen schriftlich festhalten möchten
Im Rahmen dieser Vereinbarung einigen sich der Vermieter und der Mieter von Geschäftsräumlichkeiten über den Teilerlass von Mietzinsen.
Mit Wirkung vom 17. März 2020 haben die Behörden gesundheitspolizeiliche Massnahmen angeordnet, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen, wie zum Beispiel soziale Distanzierung und vor allem die Schliessung fast aller Geschäfte.
Viele Mieter mussten ihren Betrieb schliessen und sind in Zahlungsschwierigkeiten für die Mietzinse geraten. Es ist ungewiss, ob eine Gesetzeslösung für Geschäftsmiete beschlossen wird. Es ist daher sinnvoll, mit dieser Vereinbarung Rechtssicherheit zu schaffen.
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