… Sie ein Produkt gekauft und nach der Überprüfung Mängel festgestellt haben
… Sie die Gewährleistung für Mängel gegenüber dem Verkäufer geltend machen möchten
… Sie ein Produkt (ein Erzeugnis, eine Ware oder eine Dienstleistung) beanstanden wollen und nicht einen Arbeitserfolg (Mängelrüge für ein defektes Werk verwenden)
Eine Mängelrüge ist eine Erklärung des Käufers eines defekten Produkts. Er zeigt dem Verkäufer an, dass das Produkt an einem Mangel leidet, den er nicht annehmen will.
Es obliegt dem Käufer, sobald wie möglich das bestellte Produkt zu prüfen und allfällige Mängel zu rügen. Wenn der Käufer dies versäumt, verwirken seine Ansprüche im Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung.
Zudem muss es für den Verkäufer nachvollziehbar sein, welche Mängel das verkaufte Produkt aufweist und, dass der Käufer ihn dafür haftbar macht. Aus Beweisgründen ist es daher unerlässlich, die Mängel schriftlich zu rügen.
Beim Vorliegen von Mängeln kann der Käufer alternativ eine Reduktion des Kaufpreises verlangen, den Kauf rückgängig machen oder, beim Kauf von vertretbaren Sachen, eine Ersatzlieferung kostenlos verlangen. Allerdings wird das Verfahren bei Mängeln (einschliesslich Rügefristen und allfälligen Einschränkungen der Gewährleistungsansprüchen des Käufers) oft vertraglich oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers geregelt. Es ist daher sinnvoll, die Verkaufsdokumentation zu prüfen und nach allfälligen Einschränkungen zu untersuchen.
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