… Sie der Hersteller oder Lieferant von Produkten sind und Ihren Präsenz auf neue Märkte oder Gebiete ausdehnen möchten
… Sie einen unabhängigen Vertriebspartner mit einem etablierten Vertriebsnetz in einem bestimmten Gebiet einsetzen möchten
Mit einem Vertriebsvertrag beauftragt ein Hersteller oder Lieferant von Produkten einen unabhängigen Vertreiber mit der Förderung und dem Verkauf seiner Produkte in einem bestimmten geografischen Gebiet.
Der Vertreiber verpflichtet sich, die Produkte des Lieferanten einzukaufen und sie in diesem Gebiet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an seine Kunden weiterzuverkaufen.
Da der Vertriebsvertrag in erster Linie der Absatzförderung dient, wird der Lieferant bestrebt sein, Mindestabnahmemengen, Mindestumsatzziele oder Mindestwiederverkaufspreise aufzunehmen. Diese Bestimmungen werden regelmässig von den Kartellbehörden überprüft, da sie eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Vertriebsgebiet haben können. Daher ist es unerlässlich, diese Bestimmungen sorgfältig zu formulieren, um regulatorische Fragen beim Vertrieb der Produkte zu vermeiden.
Zudem findet in der Lehre und Rechtsprechung der Grundsatz der finanziellen Entschädigung zugunsten des Vertreibers für die von ihm während der Vertragsdauer gewonnenen Kunden zunehmend Unterstützung. Da das Gesetz in dieser Hinsicht unklar ist, ist es wichtig, die Bestimmungen über die Auflösung der Vertragsverhältnisse sorgfältig zu formulieren, um unangenehme Überraschungen bei Vertragsende zu vermeiden.
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