… Ihr Unternehmen Fachwissen von einem externen Berater benötigt
… ein Experte Sie berät und Sie Ihre Vereinbarungen formalisieren möchten, einschliesslich dessen Honoraren. Der Vertrag ist auch für agiles Projektmanagement geeignet
Im Rahmen eines Beratungsvertrags (oder «Beratervertrag») nimmt ein Unternehmen (als Auftraggeber) die Dienstleistungen eines Beratungsunternehmens oder eines Beraters in Anspruch.
Der Berater stellt sein Fachwissen und seine Beratung zur Verfügung und/oder führt ein Projekt als unabhängiger Auftragnehmer gegen eine vereinbarte Vergütung durch. Obwohl er ein Externer ist, hat der Berater Zugang zu den Büroräumen, zum Eigentum und zu den vertraulichen Informationen sowie zu Kunden, Mitarbeitenden und Projekten etc. des Unternehmens.
Auf der anderen Seite erhält das Unternehmen Einsicht in das geschützte Know-how des Beraters. Daher ist es unerlässlich, dass sämtliche Informationen, die während dem Beratungsverhältnis ausgetauscht werden, streng vertraulich bleiben.
Sowohl das Unternehmen als auch der Berater sind daher gut beraten, wenn sie eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der eindeutig dargelegt ist, was mit den Ergebnissen der Beratung passiert, und, in Abhängigkeit von den Dienstleistungen, ob es dem Berater untersagt ist, während und nach Beendigung des Vertrags mit den Kunden oder den Mitarbeitenden des Unternehmens zu sprechen.
Des Weiteren sollten, zur Vermeidung von Missverständnissen oder Konflikten, der Umfang der Dienstleistungen und die Haftung des Beraters, falls etwas schief läuft, in einer Art und Weise festgelegt werden, die keinen Raum für Interpretationen lassen sollte.
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