Arbeitsvertrag mit Option für Mobiles Arbeiten

Kernpunkte und Vorlagen

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Arbeitsvertrag mit Option für Mobiles Arbeiten: Kernpunkte
  • Einzelheiten zur Tätigkeit
  • Dauer und Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
  • Festlegung, ob die Mitarbeitenden die mobile Arbeit ganz Remote (auch von unterwegs) oder von zu Hause aus leisten
  • Organisation der mobilen Arbeit, einschl. wann bzw. wie oft die Mitarbeitenden mobil arbeiten dürfen
  • Zusätzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen und Massnahmen, um sicherzustellen, dass arbeitsbezogene Informationen geschützt sind
  • Einzelheiten zum Material (zum Beispiel ein Laptop)
  • Falls gewünscht, Modalitäten der Entschädigung von Auslagen, die durch die mobile Arbeit entstehen
Ein Arbeitsvertrag mit Option für mobiles Arbeiten ist geeignet, wenn …

… Sie Flexibilität in der Arbeitsorganisation benötigen (Arbeitsplatzverfügbarkeit, unvorhergesehene Ereignisse, usw.) und Ihren Mitarbeitenden mobile Arbeit anbieten möchten

… Sie sicherstellen müssen, dass wichtige Daten auch beim mobilen Arbeiten oder Homeoffice vertraulich behandelt werden

… Ihre Mitarbeitenden es bevorzugen ganz oder teilweise von ausserhalb der Büros aus zu arbeiten und Sie die Bedingungen diesbezüglich (einschl. Entschädigung) regeln wollen

Was ist ein Arbeitsvertrag mit Option für mobiles Arbeiten?

Das Arbeiten ausserhalb der Büroräume des Unternehmens ist beliebt und ist bei vielen Arbeitsorganisationen weit verbreitet. Im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit Option für mobiles Arbeiten stellt ein Unternehmen Mitarbeitende ein, die ihre Arbeit teilweise oder vollständig von zu Hause aus (Homeoffice) oder ganz Remote (zum Beispiel, von unterwegs aus oder in einem Co-Working Space) erledigen (Remote-Arbeit). Es ist darauf zu achten, dass arbeitsbezogene Informationen auch während der Arbeit ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten weiterhin vertraulich behandelt werden und die Arbeitsqualität gewährleistet werden muss. Die diesbezüglichen Pflichten des Mitarbeitenden sind somit sorgfältig zu definieren.

Erfolgt das mobile Arbeiten auf Wunsch der Mitarbeitenden, sind die Mehrkosten, die durch diese entstehen (zum Beispiel Kosten eines Laptops, eines Headsets, einer Internetverbindung oder solche für den Strom) von den Mitarbeitenden grundsätzlich selbst zu übernehmen. Die Arbeitgeberin muss die anfallenden Kosten nur zwingend kompensieren, sofern sie den Mitarbeitenden keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Für den Fall, dass die Arbeitgeberin die entstehenden Kosten übernimmt, ist zu regeln, wie die Mitarbeitenden entschädigt werden. In der Praxis wird dabei oft ein monatlicher Pauschalbetrag ausgezahlt.

Alle unseren Vertragsvorlagen wurden von renommierten Schweizer Anwälten geprüft und validiert. Sie werden entsprechend der Rechtspraxis ständig aktualisiert.
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