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Welche Möglichkeiten gibt es, ein Darlehen zu sichern?

Wie können Sie sich gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Person, der Sie Geld geliehen haben, absichern? 

Im folgenden Artikel informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, ein Darlehen zu sichern. 

Wir führen Sie durch die verschiedenen Sicherungsmittel, zeigen auf, was dabei zu beachten ist und stellen Ihnen anschliessend entsprechende Vorlagen zur Verfügung.

Alles zum Thema Darlehensvertrag - von Definition, über klare Beispiele und rechtssichere Vorlagen

Warum ein Darlehen sichern?

Sicherheiten dienen dem Schutz des Darlehensgebers. In der Praxis sind es Vermögenswerte oder die Garantie eines Dritten (Bürgschaft), die der Darlehensgeber als Sicherheit für das Darlehen akzeptiert. Wenn der Darlehensnehmer mit Zahlungen in Verzug gerät, kann der Darlehensgeber die Sicherheit zur Deckung seines Verlustes verwenden. Die Gewährung von Sicherheiten kann entweder im Darlehensvertrag selbst oder in einem separaten Vertrag geregelt werden. Im Falle der Regelung in einem separaten Vertrag würde dieser Bestandteil des Darlehensvertrages werden. Die Darlehenssumme wird im Fall eines Darlehensvertrages mit Sicherheit grundsätzlich erst nach der rechtsgültigen Bestellung der Sicherheit an den Darlehensnehmer überwiesen.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Darlehen zu sichern?

1.

Die Bürgschaft

Bei der Bürgschaft haftet ein Dritter neben dem Darlehensnehmer für die Rückzahlung des Darlehens. Wird der Darlehensnehmer zahlungsunfähig und kann dadurch seiner Zinszahlungs- und / oder Rückzahlungspflicht nicht nachkommen, kann diese beim Bürgen eingefordert werden. Der Bürge kann entweder eine juristische (Unternehmen) oder private Person sein. Handelt es sich beim Bürgen um eine private Person, so verlangt die einfache Bürgschaft grundsätzlich eine öffentliche Beurkundung. Auf diese kann jedoch verzichtet werden, wenn die Bürgschaft einen Betrag von CHF 2’000 nicht übersteigt und der Bürge selbst handschriftlich im Vertrag den Betrag, bis zu dem er haftet, einträgt, und diesen unterzeichnet.

2.

Die Abtretung von Forderungen

Bei der Sicherung durch Abtretung von Forderungen tritt der Darlehensnehmer Forderungen, die er gegenüber seinen Debitoren hat, dem Darlehensgeber ab. Es ist üblich, dass dabei alle bestehenden und zukünftigen Forderungen abgetreten werden. Der Darlehensvertrag kann jedoch auch vorsehen, dass nur bestimmte Forderungen abzutreten sind.

Zu klären ist weiter, ob der Darlehensnehmer entweder lediglich für den Bestand der Forderungen haftbar ist oder darüber hinaus auch für die korrekte Zahlung durch den Schuldner der Forderung. Ein weiterer wichtiger Punkt, sowohl aus kommerzieller als auch aus rechtlicher Sicht, ist der Zeitpunkt der Information an die “abgetretenen” Schuldner.

3.

Der Sicherungsübereignungsvertrag

Beim Sicherungsübereignungsvertrag übergibt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten, wobei der Besitz beim Darlehensnehmer verbleibt. Hier kann es relevant sein, dass der Darlehensnehmer die sicherungsübereigneten Gegenstände gegen übliche Risiken versichert. Da diese Sicherungsmodalität im Falle eines Konkurses die anderen Gläubiger des Darlehensnehmers benachteiligen kann, müssen die Parteien einen guten Grund für ihre Verwendung haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Darlehensnehmer die sicherungsübereigneten Gegenstände weiterhin im Rahmen seines Betriebs nutzen soll. 

4.

Der Pfandvertrag

Beim Pfandvertrag verpfändet der Darlehensnehmer bestimmte Vermögenswerte und übergiebt den Besitz dem Darlehensgeber. Als Vermögenswerte kommen hier Wertpapiere (zum Beispiel ein Aktienzertifikat) oder Objekte (zum Beispiel ein Gemälde) in Frage. Kann der Darlehensnehmer aufgrund Zahlungsunfähigkeit seiner Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen, so hat der Darlehensgeber das Recht, sich mit dem Erlös des verpfändeten Vermögenswerts schadlos zu halten (sog. Verwertungsrecht).

Handelt es sich beim verpfändeten Vermögenswert um ein Wertpapier, so sollte desweitern geklärt werden, wer die damit verbunden Rechte und Pflichten ausübt. Solange der Pfandgeber zahlungsfähig ist, verbleibt er in der Praxis auch Inhaber der Rechte und Pflichten.

Vorlagen zur Sicherung eines Darlehens

Damit Sie sich wieder mehr dem Kerngeschäft widmen können, haben wir die wichtigsten Vorlagen für Sie bereits erarbeitet. Diese müssen Sie nur noch ausfüllen und schon ist die mühsame Vorbereitungsarbeit geleistet. Zu diesen Vorlagen zählen:

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Camille Auberson - Chief Legal Officer von Approovd - Schweizer Vertragsmanagement Software

Camille Auberson
Chief Legal Officer
Approovd

Die Rechts-Übersetzungs-Maschine: Camille hat umfassende Berufserfahrung als Anwalt bei Homburger gesammelt, einer führenden Schweizer Wirtschaftskanzlei. Der wachsende Bedarf und das ungenutzte Potenzial für Digitalisierung auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen haben ihn davon überzeugt, sich an der Gründung von Approovd zu beteiligen. Bei uns verantwortet Camille als Chief Legal Officer gemeinsam mit seinem Team die Erstellung und die Pflege sämtlicher Vertragsvorlagen.

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