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Aktionäre zur Generalversammlung einladen

In unserer Serie, stellt Ihnen unser Chief Legal Officer Camille kurz und bündig die beliebtesten Verträge vor.

Eine Geschäftsfrau liest Ihre Enladung zu einer ordentlichen Generalversammlung - erstellt ganz schnell und rechtssicher mit Approovd, Schweizer Software für Vertragsmanagement

Darum geht es

Mindestens einmal im Jahr müssen die Aktionäre von Schweizer Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres zusammenkommen, vor allem um die Jahresrechnung und die Ergebnisse zu genehmigen sowie die Verwaltungsratsmitglieder und die Revisionsstelle zu wählen. 

In diesem Beitrag berichten wir über die wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind, wenn Sie Ihre Aktionäre zu einer ordentlichen Generalversammlung einladen. Im Normalfall müssen die Aktionäre oder ihre Vertreter persönlich an der Generalversammlung teilnehmen. Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation können Sie jedoch bis zu 4 Tage vor dem Tag der Generalversammlung anordnen, dass sie virtuell stattfinden soll. In diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung an die Teilnehmer erforderlich.

Eine Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ist geeignet wenn...

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Kernpunkte

Generelles zur Einladung zur einer ordentlichen Generalversammlung

Die Aktionäre versammeln sich jährlich zu einer (ordentlichen) Generalversammlung, die das oberste Organ der Gesellschaft bildet.

Die Einberufung erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einer Einladung, die die Tagesordnung und die abzustimmenden Punkte sowie die Anträge des Verwaltungsrates enthält. Die Aktionäre können nur über die in der Einladung formell festgelegten Punkte gültig abstimmen. Ferner müssen sie mindestens 20 Tage vor der eigentlichen Versammlung die Einladung erhalten und den Jahresabschluss einsehen können. Es ist daher sinnvoll, sicherzustellen, dass die Einladung in vollem Umfang den Form- und Zeitanforderungen entspricht. 

Camille Auberson - Chief Legal Officer von Approovd - Schweizer Vertragsmanagement Software

Camille Auberson
Chief Legal Officer
Approovd

Die Rechts-Übersetzungs-Maschine: Camille hat umfassende Berufserfahrung als Anwalt bei Homburger gesammelt, einer führenden Schweizer Wirtschaftskanzlei. Der wachsende Bedarf und das ungenutzte Potenzial für Digitalisierung auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen haben ihn davon überzeugt, sich an der Gründung von Approovd zu beteiligen. Bei uns verantwortet Camille als Chief Legal Officer gemeinsam mit seinem Team die Erstellung und die Pflege sämtlicher Vertragsvorlagen.

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